Photovoltaik Förderung im Überblick

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Photovoltaik gehört zu den wichtigsten erneuerbaren Energien, die einen Beitrag zur Energiewende leisten. Dabei lohnt sich jede Solaranlage, auch auf Privathäusern. Doch noch aus einem anderen Grund wird die Erzeugung eigenen Stroms mit einer Photovoltaikanlage immer attraktiver: Die Stromkosten für selbst erzeugten Solarstrom liegen deutlich unter dem Strompreis Ihres Energieversorgers. Zwar kostet die Installation einer Photovoltaikanlage einige Tausend Euro, doch der Staat, die Bundesländer und Kommunen unterstützen Sie bei der Finanzierung mit verschiedenen Programmen und Zuschüssen. Welche Möglichkeiten der Photovoltaik-Förderung es gibt, wer sie wie beantragen kann und für welche Anlagen sie in Anspruch genommen werden können, erfahren Sie hier.

PV Anlage-Förderung

Sowohl der Bund, als auch einige Bundesländer und Kommunen bieten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an.

Welche staatlichen Förderprogramme gibt es? 

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der staatlichen Förderung: EEG-Zuschüsse und KfW-Kredite.

EEG-Zuschüsse

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) erhalten die Besitzer von Photovoltaikanlagen für selbst erzeugten und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom eine Vergütung. Mit diesem finanziellen Anreiz will die Bundesregierung die Installation von Photovoltaikanlagen attraktiver machen und so den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Vor kurzem wurde das EEG reformiert, sodass ab 2023 neue Regeln gelten, die nicht nur die Senkung der Mehrwertsteuer von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher auf 0% beinhalten. Sie betreffen auch die Höhe der Einspeisevergütung.  

Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt von der Größe und Art der Photovoltaikanlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Grundsätzlich ist zwischen Eigenverbrauchsanlagen und Anlagen mit Volleinspeisung zu unterscheiden. 

Photovoltaikanlagen mit Übersschusseinspeisung (Eigenverbrauchs-Anlagen) 

Bei Photovoltaikanlagen mit Übersschusseinspeisung (auch Eigenverbrauchs-Anlagen genannt) verbrauchen Sie einen Teil des mit der Anlage erzeugten Stroms selbst und speisen den überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Wenn Sie nach dem 30. Juli 2022 eine solch Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) in Betrieb genommen haben, erhalten Sie 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) Energie. Dies gilt nicht nur für das Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch die folgenden 20 Jahre lang. Für größere Anlagen mit bis zu 40 kWp, die bis Januar 2024 in Betrieb gehen, erhalten Sie ebenfalls für die ersten 10 kWp ebenfalls 8,2 Cent pro kWh und für die Leistung, die über 10 kWp hinausgeht, für jede weitere Kilowattstunde zusätzlich 7,1 Cent. Die Höhe der Vergütung sinkt jedes halbe Jahr um jeweils 1%. 

Anlagen mit Volleinspeisung

Für Solarstrom aus Anlagen mit Volleinspeisung, das heißt ohne Privatgebrauch, liegt die Einspeisevergütung höher. Hier gibt es für die ersten 10 kWp Leistung 13 Cent pro Kilowattstunde und für die darüber liegende Leistung (bis 100 kWp) jeweils 10,9 Cent pro kWh. 

So erhalten Sie die EEG-Zuschüsse

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Sie erhalten sie automatisch, wenn Sie Ihre Anlage mit allen erforderlichen Informationen im Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Zu diesen Informationen gehören die technischen Daten der Anlage sowie Angaben zum Standort und Ihre Kontaktdaten. Der Eintrag ist online bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen - entweder von Ihnen selbst oder dem Installateur der Anlage.  

Wichtig: Die Registrierung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen, ansonsten kann die Förderung gekürzt werden.  

KfW-Kredite

Die staatliche Bankengruppe KfW bietet ebenfalls Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an, die Sie bei der Finanzierung unterstützen. Hierbei handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, die Sie für die Planung, den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage, einem Batteriespeicher oder beidem nutzen können. Für eine Förderung als Einzelmaßnahme ist der Kredit "Erneuerbare Energien - Standard (270)" das richtige Programm. 

Die KfW-Kredite haben Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und sind ab einem effektiven Jahreszins von 4,15% (Stand: 15.03.2023) erhältlich. Der effektive Jahreszins unterliegt allerdings den normalen Zinsschwankungen des Kapitalmarktes. Sie finden den tagesaktuellen Zinssatz direkt auf den Internetseiten der KfW-Bank. Darüber hinaus ist er von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Zinsbindung, aber auch der Bonität der antragstellenden Person abhängig. Die konkreten Konditionen richten sich danach, in welche Preisklasse Sie von der KfW eingestuft werden. Dabei spielen auch Faktoren wie der Standort der Anlage und vorhandene Sicherheiten eine Rolle. Insgesamt gibt es sieben Preisklassen, von denen 1 ("ausgezeichnet") die beste und 7 ("noch ausreichend") die schlechteste ist. 

So wird der Antrag gestellt

Die Antragstellung erfolgt immer über Ihre Hausbank. Das heißt, Sie bereiten den Antrag zur Förderung - am besten mit der Hilfe der Informationen auf der Webseite der KfW - vor und übergeben ihn dann an Ihre Hausbank. Diese reicht den Antrag bei der KfW ein. Sobald die KfW den Antrag bewilligt hat, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Hausbank abschließen. Neben vielen Sparkassen bieten auch noch andere Banken wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank eine solche Kooperation mit der KfW an.

Gibt es Förderungen von den Bundesländern?

Schon in den letzten Jahren haben die meisten Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) eigene Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher angeboten. Die hierfür zur Verfügung gestellten Fördermittel waren jedoch relativ schnell erschöpft, sodass die Programme zunächst beendet waren.  

Zwar sollen einige Bundesländer eine Neuauflage oder Fortsetzung ihrer Förderprogramme planen, doch konkrete Informationen zu einem möglichen Beginn und dem Förderumfang sind hierzu noch nicht bekannt. Ausnahmen hiervon sind Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die aktuell noch bzw. wieder Zuschüsse anbieten (Stand: März 2023). 

Förderung der Photovoltaik in Berlin

Im September 2022 hat Berlin ein neues Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen namens SolarPLUS aufgelegt. Die Förderung können Privatpersonen und Unternehmen in Anspruch nehmen, die in eine Photovoltaikanlage in Berlin investieren. Förderungsfähig sind Ausgaben für:

  • Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte - Steuerberatungen (Erstberatung) - Messplätze - Zusammenlegung von Hausanschlüssen - Kauf oder Pacht / Leasing von Stromspeichern.

Darüber hinaus können auch Mehrkosten bezuschusst werden, die bei der Installation von Photovoltaikanlagen an besonderen Standorten entstehen. Dazu gehören Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden oder auf Gründächern.

Förderung der Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen

Mit dem Programm progres.nrw fördert das Land Nordrhein-Westfalen verschiedene Bereiche, darunter auch Erneuerbare Energien wie Photovoltaik. Die Förderung richtet sich - je nach Programm - an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Für Privatpersonen werden folgende Förderinstrumente angeboten: 

  • Förderung von Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (Freiflächen-, Floating- oder Agro-Photovoltaikanlagen) - Förderung von stationären wasserstoffbasierten Energiesystemen (z.B. Elektrolyseure, Wasserstoffspeicher, wasserstoffbasierte Heizkessel) in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage - Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage.

Die ebenfalls ursprünglich verfügbaren Mittel zur Förderung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage sind dagegen bereits erschöpft.

Förderung der Photovoltaik in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" neu aufgelegt. Damit können Privatpersonen unter anderem Zuschüsse beantragen für:

  • Wärmepumpen - Biomasseheizungen - Solarkollektoranlagen - steckerfertige Photovoltaik-Balkonanlagen.

Um eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen, öffnet die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Antragszeitfenster zu Beginn jedes Quartals neu und schließt sie für einen Fördergegenstand wieder, sobald die hierfür vorgesehenen Fördermittel erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist dann zu Beginn des nächsten Quartals wieder möglich.

Spezielle Förderungen von Kommunen

Wenn Sie sich für weitere Zuschüsse für die Installation einer Photovoltaikanlage interessieren, kommen vielleicht auch spezielle kommunale Programme für Sie infrage, die einige Gemeinden anbieten.  

Im Rahmen dieser Programme kann die Installation von Photovoltaikanlagen gefördert werden, aber auch der Kauf von Batteriespeichern oder eine Kombination aus beidem. Welche Zuschüsse es wofür gibt und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, kann von Stadt zu Stadt und Kommune zu Kommune anders sein. So bietet beispielsweise Aachen pauschale Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen an, während diese Zuschüsse in Bonn nur für bestimmte Anlagen gibt. Andere Städte bezuschussen auch die Anschaffung von Batteriespeichern (z.B. Düsseldorf) oder Steuerberatungen zum Thema Solaranlage (z.B. Freiburg).  

Auch die Höhe der Förderung kann stark variieren. Allgemeingültige Informationen zu kommunalen Förderinstrumenten sind somit kaum möglich. Deshalb ist zu empfehlen, dass Sie sich direkt auf der Internetseite Ihrer Gemeinde über mögliche Förderungen von Photovoltaikanlagen informieren.  

Solarspeicher-Förderung

Viele Fördermaßnahmen beziehen nicht nur die Photovoltaikanlage selbst, sondern auch die zugehörigen Batteriespeicher in den Förderumfang ein. Das gilt für die staatlich geförderten KfW-Kredite ebenso wie Fördermaßnahmen von Ländern und Kommunen.  

Allerdings können die Voraussetzungen und der Umfang der Zuschüsse erheblich variieren. So muss der Solarspeicher bei vielen Förderprogrammen eine bestimmte Kapazität aufweisen, um gefördert zu werden. Auch der Zeitpunkt der Förderung ist durchaus unterschiedlich. Während manche Programme Solarspeicher nur dann fördern, wenn sie mit einer neuen Photovoltaikanlage kombiniert werden, können Sie bei anderen Programmen auch Zuschüsse für eine Nachrüstung erhalten.  

Bei der Suche nach finanzieller Unterstützung bei der Anschaffung eines Batteriespeichers kann die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilfreich sein. Geben Sie hier einfach den Suchbegriff ein und Sie erhalten einen Überblick über vorhandene Förderprogramme und mögliche Zuwendungsempfänger. 

Balkonkraftwerk-Förderung

Auch Mieter können eigenen Strom produzieren - mit einem Balkonkraftwerk, das wegen seiner kompakten Bauweise auch Mini-Solaranlage oder Stecker-Photovoltaikanlage genannt wird. Es funktioniert ganz einfach: Die Anlage wird in die Steckdose gesteckt und sobald das Sonnenlicht auf die Solarmodule trifft, erzeugen diese Strom. Diesen Strom können Sie sofort nutzen und so Ihre Stromrechnung um durchschnittlich 50 bis 200 Euro jährlich senken.  

Abgesehen von den günstigeren Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke durch den Wegfall der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2023, gibt es auch einige Förderprogramme für die Mini-Solaranlagen von vielen Bundesländern und Kommunen. Anders als bei der Förderung von Photovoltaikanlagen ist eine Antragstellung vor dem Kauf des Balkonkraftwerks nicht immer zwingend erforderlich. 

Auch in der Zuschusshöhe gibt es Unterschiede. So unterstützt beispielsweise Schleswig Holstein den Kauf einer Stecker-Solaranlage mit 200 Euro, während die Mieter in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit 500 Euro bezuschusst werden. Das gleiche gilt für die jeweiligen Förderinstrumente der Städte und Gemeinden.  

Angesichts der großen Unterschiede im Vorgehen und Umfang der Förderung, empfiehlt sich vor der Anschaffung eines Batteriespeichers ein Blick auf die jeweiligen Internetseiten der Länder und Kommunen.  

Noch mehr Tipps zur PV Anlage-Finanzierung und Solaranlage-Förderung

Grundsätzlich können bestimmte Fördermaßnahmen wie die EEG-Zuschüsse, KfW-Kredite und länderspezifische oder kommunale Programme miteinander kombiniert werden. 

Achtung: Nicht alle Förderprogramme können von Privatpersonen oder mit allen Anlageformen in Anspruch genommen werden. In vielen Programmen sind beispielsweise Anlagen ausgeschlossen, die nur für den Privatgebrauch Strom erzeugen, aber keinen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen können ("Inselanlagen").  

Auch gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Zuschuss zu erhalten. Wichtig ist unter anderem der Zeitpunkt der Antragstellung. So muss der Förderantrag vor dem Kauf der Photovoltaikanlage eingereicht und bewilligt worden sein. Wer bereits eine Solaranlage gekauft hat, kann hierfür nachträglich zum Beispiel keine KfW-Förderung mehr beantragen. Das Gleiche gilt auch für viele regionale Fördermaßnahmen. Es empfiehlt sich also dringend, sich frühzeitig, das heißt vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage, über die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene zu informieren und beraten zu lassen.  

Übrigens: Bei Solarkrediten (sei es über die KfW-Bank oder als zweckgebundener Kredit bei einer anderen Bank) ist es sinnvoll, einen Teil der Anschaffungskosten über einen Eigenanteil zu finanzieren. Das verringert nicht nur die Darlehenssumme, sondern erhöht auch Ihre Bonität und verbessert somit die Kreditkonditionen. Die Kreditzinsen können Sie übrigens steuerlich absetzen, genau wie die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage.

Fazit: Finanzielle Unterstützung für lohnende Investition

Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel und macht Sie unabhängig von den örtlichen Stromanbietern. Um Sie bei der Finanzierung zu unterstützen, bieten Bund, Länder und Kommunen verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse an. Diese können Sie für die Beratung, den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Anspruch nehmen, teilweise sogar miteinander kombinieren. Um von der Förderung zu profitieren, sollten Sie sich, frühzeitig, also noch vor dem Kauf der Anlage oder des Speichers, über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, sodass Sie die maximal mögliche Unterstützung erhalten. 

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